Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

 

1. Vertragsgegenstand und Definitionen

1.1 Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA") regelt die Nutzung des DECOIT® SMS-Gateways sowie der Software und Dateien, die auf der Appliance enthalten sind.

1.2 „Kunde“ im Sinne dieser EULA ist die natürliche oder juristische Person, öffentliche Stelle oder Behörde, die ein DECOIT® SMS-Gateway von der DECOIT® GmbH & Co. KG („DECOIT“) oder von einem Dritten erworben hat und im jeweiligen Vertrag als Kunde aufgeführt ist.

2. DECOIT® SMS-Gateway Lizenz

2.1 Nutzung der Software: Der Kunde hat das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht-übertragbare Recht, die Dateien im Rahmen des Verwendungszwecks gemäß Ziffer 4 zu nutzen. Diese Nutzung ist nur auf dem ausgelieferten System gestattet, welches sich im Eigentum des Kunden befindet oder dem Kunden zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen ist. Die Erzeugung einer weiteren Instanz auf dem ausgelieferten oder einem anderen System ist untersagt.

2.2 Geschäftszweck: Die Nutzung der Dateien durch den Kunden ist beschränkt auf eigene Geschäftszwecke des Kunden. Die Nutzung der Dateien auch für Geschäftszwecke Dritter, z. B. in Verbindung eines IT-Monitoring-Tools, welches der Kunde für einen Dritten betreibt oder diesem zur Verfügung stellt, erfordert jedoch den Erwerb einer eigenen weiteren Lizenz.

2.3 Nutzungsrechte: Hierüber hinausgehende Nutzungsrechte des Kunden (u. a. Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung der Dateien sowie Nutzung über die Nutzungsbeschränkungen hinaus) bestehen nur, soweit diese ausdrücklich und in Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax) vereinbart wurden, oder soweit eine zwingende gesetzliche Regelung dies anordnet.

3. Open-Source-Lizenzen

3.1 Die Software beinhaltet Open-Source-Komponenten: Für diese Dateien bestimmen sich die Nutzungsrechte ausschließlich nach der auf die jeweilige Datei anwendbaren Open-Source-Lizenz bzw. nach dem Urheberrechtsgesetz.

3.2 Der Kunde ist auf der Grundlage der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz bzw. aufgrund Gesetzes umfassend zur Nutzung der Dateien berechtigt, z. B. zum Kopieren, zur Installation und zum Laden in den Arbeitsspeicher. Insbesondere die Bearbeitung oder die Weitergabe von unbearbeiteten oder bearbeiteten Dateien können jedoch Lizenzpflichten auslösen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die einschlägigen Lizenzbedingungen zu prüfen und deren Einhaltung sicherzustellen.

4. Verwendungszweck des DECOIT® SMS-Gateways und Pflichten des Kunden

4.1 Das DECOIT® SMS-Gateway ist für den Versand und Empfang von SMS in Verbindung mit IT-Monitoring-Software konzipiert worden. Eine REST-Schnittstelle ermöglicht das Steuern und das Abholen von eingegangenen SMS. Das DECOIT® SMS-Gateway ist nicht für die Überwachung von Systemen und deren Ausfall entwickelt worden, die zu einem Schaden für Leib und Leben führen kann.

4.2 Bei der Einrichtung des DECOIT® SMS-Gateways muss der Kunde je nach Kritikalität des angeschlossenen Systems Maßnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der Benachrichtigung sicherzustellen (z. B. Hochverfügbarkeit/ Redundanz) und die Auswirkungen von möglichen Ausfällen zu minimieren.

4.3 Das DECOIT® SMS-Gateway kann dazu verwendet werden automatisierte Aktionen auszuführen. Automatisierte Aktionen können gravierende Probleme bis hin zum Ausfall von Systemen verursachen. Bei der Einrichtung solcher Aktionen muss der Kunde daher größte Vorsicht walten lassen, um die möglichen Auswirkungen zu begrenzen.

5. Schutz der Software

5.1 Das DECOIT® SMS-Gateway ist ein Produkt der Firma DECOIT® GmbH & Co. KG. Die vorliegende EULA berechtigt den Kunden nicht, das DECOIT® SMS-Gateway oder Teile davon weiterzugeben. Die Weiterverbreitung ist nur auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Wenn der Kunde Open-Source-Komponenten des DECOIT® SMS-Gateways nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz weitergibt, muss er vorher alle Produktdaten des DECOIT® SMS-Gateways entfernen.

5.2 Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt worden sind, stehen alle Rechte am DECOIT® SMS-Gateway (z. B. Rechte auf oder an Erfindungen) ausschließlich der DECOIT® zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, das DECOIT® SMS-Gateway mit dem Ziel zu nutzen, Geschäftsgeheimnisse vom DECOIT® SMS-Gateway zu erlangen.

5.3 Der Kunde wird alle Appliances des DECOIT® SMS-Gateways sowie die Zugangsdaten für den Update-Bereich sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird die Software (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der DECOIT® zugänglich machen, wobei Open-Source-Komponenten von dieser Pflicht ausgenommen sind. Die Zugangsdaten dürfen nur an solche Mitarbeiter weitergegeben werden, die Administratoren oder Nutzer der Software sind.

5.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen des DECOIT® SMS-Gateways zu verändern oder zu entfernen. Für Änderungen und Bearbeitungen der Open-Source-Komponenten richten sich die Pflichten des Kunden alleine nach der anwendbaren Open-Source-Lizenz.

5.5 Gibt der Kunde Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, (i) an Dritte ab oder (ii) gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherte Software vollständig und dauerhaft gelöscht wird, wobei es dem Kunden freisteht, ob er auch die Open-Source-Komponenten löscht.

5.6 Der Kunde darf die Appliance des DECOIT® SMS-Gateways nicht an Dritte weiterverkaufen, ohne dass eine neue Nutzer-Lizenz dafür erworben wird.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1 Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt

6.2 Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme von dessen Regelungen über das anzuwendende Recht, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig. Der DECOIT® bleibt vorbehalten, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz klageweise in Anspruch zu nehmen.